Bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) handelt es sich um ausgewählte webbasierte Anwendungen, die bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten unterstützen und per Rezept verordnet werden können. Für die Zulassung als DiGA muss eine staatliche Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgen. Dadurch wird sichergestellt, dass nur solche Anwendungen als DiGA gelistet werden, die nachweislich wirksam sind und hohe Qualitätsstandards, etwa im Bereich Datenschutz, erfüllen. Nach der Zulassung werden die Anwendungen im offiziellen Verzeichnis für DiGA aufgeführt. DiGA sind zudem als Medizinprodukte zertifiziert. Unter den Begriff „Gesundheits-App“ fallen dagegen auch Vorsorge-Anwendungen und sogenannte Lifetyle-Apps, die aufgrund ihres präventiven Schwerpunkts nicht die Anforderungen an eine DiGA erfüllen.